Gewerbe abmelden

Sie möchten Ihr Gewerbe aufgeben? Dann müssen Sie dieses abmelden.

Die Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn Sie Ihren Betrieb dauerhaft einstellen. Die Abmeldung sollte zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufgabe des Gewerbes erfolgen. 

Nachfolgend finden Sie das Formular für die Gewerbeabmeldung. Gerne können Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per E-Mail an uns senden.

Nach Bearbeitung der Gewerbeabmeldung erhalten Sie die Gewerbeanzeige zusammen mit der entsprechenden Rechnung auf dem Postweg.

Kosten: 16€

Gewerbeabmeldung.pdf

Kontakt

  • Betriebsauflösung oder
  • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

  • Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung kann die zuständige Stelle weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität anwenden, zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität.
  • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist, ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis

Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax abmelden. Die Abmeldung können Sie auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner vornehmen.

  • Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung“ (GewA 3) ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular „GewA 3“ liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
  • Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Bescheinigung.
  • Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort oder innerhalb von drei Tagen. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von drei Tagen.

kein

Gewerbeordnung (GewO):

  • § 14 Anzeigepflicht
  • § 15 Empfangsbescheinigung
  • § 55c Anzeigepflicht bei Reisegewerbe
  • § 6b Absatz 1 GewO und § 71a fortfolgende LVwVfG in Verbindung mit §§ 1 fortfolgende des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW) (Verfahren über eine einheitliche Stelle, einheitliche Ansprechpartner)

Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG):

  • § 3a elektronische Kommunikation

Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)

Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

Bei einer persönlichen Vorsprache kann eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

18.09.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

die Gemeinde-/Stadtverwaltung der bisherigen Betriebsstätte