Gewerbe ummelden
Sie ändern etwas an Ihrem Gewerbebetrieb? Dann kann eine Gewerbeummeldung erforderlich sein.
Diese müssen Sie vornehmen, wenn:
- Sie Ihren Betrieb innerhalb der Gemeinde an eine andere Adresse verlegen
- Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit verändern oder erweitern
Bei einer Änderung des Gewerbegegenstandes ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.
Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei juristischen Personen, zum Beispiel GmbH, AG, von den gesetzlichen Vertretern
Bei Personengesellschaften, zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG, sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Nachfolgend finden Sie das Formular für die Gewerbeummeldung. Gerne können Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per E-Mail an uns senden.
Nach Bearbeitung der Gewerbeummeldung erhalten Sie die Gewerbeanzeige zusammen mit der entsprechenden Rechnung auf dem Postweg.
Kosten: 16€